Seiten

Dienstag, 26. Januar 2016

AIA: Grünes Licht für weltweite Kontoschnüffelei

AIA: Grünes Licht für weltweite Kontoschnüffelei

Michael Brückner

Auch für »Big Fiskus« hat die Globalisierung längst begonnen. Im Jahr 2017 tritt das internationale Schnüffelabkommen MCAA in Kraft. Steueroasen gibt es dann weitgehend nur noch in den Geschichtsbüchern. In einem zweiten Schritt droht die Abgeltungsteuer abgeschafft zu werden. Für viele Sparer und Anleger könnte das recht teuer werden.

Der Countdown hat begonnen: Nur noch wenige Monate, dann startet der nächste Großangriff auf die Konten und Depots der Bürger. Er verbirgt sich hinter der harmlos klingenden Abkürzung AIA. Sie steht für »Automatischer Informationsaustausch« und bedeutet in der Praxis nicht mehr und nicht weniger, als dass so gut wie alle ehemaligen Steueroasen mit einem Schlag abgeschafft werden.
Grundlage für diese globale Konto-Schnüffelei ist das Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA), dem sich bislang 78 Staaten angeschlossen haben, darunter langjährige Steueroasen wie Liechtenstein, die Schweiz, die Cayman Inseln und die Bermudas. Mit dem Kleinstaat Andorra – in der Vergangenheit wegen seines günstigen »Steuerklimas« ebenfalls geschätzt ‒ wurden unseren Informationen zufolge die technischen Verhandlungen abgeschlossen. Das heißt, der Beitritt zum MCAA dürfte unmittelbar bevorstehen.

Das vor allem bei Showgrößen und Formel-1-Millionären geschätzte Monaco gehört bis jetzt noch nicht dem Kreis der AIA-Staaten an, doch wurden bereits Verhandlungen aufgenommen. Ausgerechnet die USA, die in der Vergangenheit nicht davor zurückschreckten, Staaten wie die Schweiz regelrecht zu erpressen, um an die Namen von Steuerflüchtlingen zu kommen, haben – ebenso wie Russland, Singapur und die Türkei – das MCAA bisher noch nicht unterzeichnet.

Fangnetze des Fiskus

Wenn das AIA im Laufe des Jahres 2017 in Kraft tritt, wird dies weitreichende Konsequenzen für Bürger haben, die ihr Vermögen oder Teile davon im Ausland unterhalten, etwa in der Schweiz. Von einem Schweizer Bankgeheimnis kann schon seit Längerem nicht mehr die Rede sein. Bislangmussten die ausländischen Behörden aber ein Auskunftsersuchen an die Schweiz richten, um an Informationen über Konten und Depots ihrer Landsleute zu kommen. Künftig werden diese Daten automatisch an die zuständigen Behörden im Ausland gemeldet. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern. Bildhaft ausgedrückt:

Waren die ausländischen Steuerbehörden bislang in den sogenannten Steueroasen nur mit der Angel unterwegs, so werfen sie ab 2017 Fangnetze aus. Fachanwälte gehen davon aus, dass noch mancher »dicke Fisch« ins Netz gehen könnte. Unklar ist, ob in solchen Fällen noch strafbefreiende Selbstanzeigen möglich sind. Diese Frage dürfte nur nach einer genauen Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt oder versierten Steuerberater zu beantworten sein.

Betroffen vom AIA sind dabei nicht nur die Konten von natürlichen Personen. Auch dann, wenn juristische Personen oder andere Rechtsträger, wie zum Beispiel Trusts, Konten oder Depots im Ausland unterhalten, erfolgt eine entsprechende Meldung an die Heimatbehörden.

Vom AIA erhoffen sich die Finanzminister nicht nur Mehreinnahmen infolge der weitgehend eingedämmten Steuerflucht. In Berlin scheint es darüber hinaus schon ausgemacht, dass im zweiten Schritt die Abgeltungsteuer bald abgeschafft wird. Mit dieser im Jahr 2009 eingeführten Steuer in Höhe von 25 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer insgesamt 27,8 Prozent) werden seither Zinseinnahmen, Dividenden und Aktiengewinne belastet. Damit sollte die Steuerflucht gestoppt werden, denn natürlich wissen die Finanzminister um die Erkenntnis deslegendären österreichischen Ökonomen Joseph Alois Schumpeter, wonach bei einer Steuerbelastung ab 30 Prozent die Moral aufhört. Sprich: Bei einem höheren Steuersatz wächst die Bereitschaft, das Geld illegal am Fiskus vorbeizuschleusen.

Die Abgeltungsteuer war somit sozusagen eine Art »Sonderangebot«. Denn die meisten Sparer und Anleger müssten von ihren Zinseinnahmen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen mehr Geld an die Finanzämter abführen, würden sie mit ihrem persönlichen Steuersatz zur Kasse gebeten. Denn der liegt schon bei einem mittleren Einkommen schnell bei 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Abzocke ohne Ausweg

Wenn es nun aber keine Steueroasen mehr gibt, so die messerscharfe Logik der Finanzpolitiker, bedarf es auch dieses »Sonderangebots« nicht. Die Steuern können steigen, denn alle möglichen Schlupflöcher wurden gestopft. Es bestätigt sich somit eine Erkenntnis, wofür manche Ökonomen in der Vergangenheit ausgelacht wurden: Sie vertraten schon immer die Meinung, dass Steueroasen einen wichtigen Beitrag leisten, damit die angrenzenden Hochsteuerstaaten mit den Steuern nicht über die Stränge schlagen.

Nach unseren vertraulichen Informationen sind alle im Bundestag vertretenen Parteien hinter verschlossenen Türen längst übereingekommen, die Abgeltungsteuer abzuschaffen (wie auch derBeitritt Deutschlands zum MCAA im Bundestag einstimmig verabschiedet wurde). Es geht nun lediglich noch um die Frage, wann dieser für viele Bürger unpopuläre Schritt umgesetzt werden könnte. Schäuble und weite Teile der Union möchten damit am liebsten bis nach den nächsten Bundestagswahlen 2017 warten. Keinesfalls aber wollen sie die Abgeltungsteuer vor den wichtigen Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im neuen Jahr abschaffen.

Was bedeutet ein solcher Schritt – wann immer er nun vollzogen wird – für Sparer und Anleger? Solange die Regierung und die EZB Sparer mit faktischen Nullzinsen oder irgendwann vielleicht sogar mit Negativzinsen schleichend enteignen, macht es kaum einen Unterschied, ob Zinserträge nun pauschal oder mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Salopp ausgedrückt: Wo nichts ist, kann der Fiskus auch nichts holen.

Wesentlich interessanter erscheint die Frage, welche neuen Belastungen Anlegern drohen, die in Aktien und Fondsanteile investiert haben. Viele Anleger entscheiden sich zurzeit zum Beispiel für Mischfonds, in denen sowohl Aktien als auch Anleihen enthalten sind. Nach Abschaffung der Abgeltungsteuer droht diesen Anlegern eine höhere steuerliche Belastung, weil ihre Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern wären, der in der Regel deutlich über 25 Prozent liegt. Steuerfrei bliebe nur der Pauschbetrag von derzeit 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für Verheiratete.

Ob die Abschaffung der Abgeltungsteuer aber generell eine steuerliche Verschlechterung für Aktien- und Fonds-Investoren mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Beobachter rechnen nämlich mit einer Sonderregelung für Privatanleger. Würde nach Abschaffung der Abgeltungsteuer wieder die Regelung von früher in Kraft treten, dann wären langfristig disponierende Anleger sogar im Vorteil.Denn dann profitierten sie von der Wiedereinführung der einjährigen Spekulationsfrist.

Im Klartext: Realisierte Kursgewinne bei Wertpapierverkäufen blieben nach einem Jahr steuerfrei, während für Zinserträge und Dividenden der persönliche Steuersatz gälte.

Ob es dazu kommt, erscheint allerdings fraglich, denn in diesem Fall dürfte sich der Fiskus nur in geringem Umfang über Mehreinnahmen freuen – zumindest solange, wie die Zinsen noch niedrig sind. Eher ist davon auszugehen, dass die Abschaffung der Abgeltungsteuer zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür genutzt werden könnte. Und das alles natürlich im Namen der angeblichen »Gerechtigkeit«.




Deutschland zeichnet sich nicht mehr als Rechtsstaat aus. Der Verfall der Rechtlichkeit der Politik hat sich beschleunigt.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung beruht auf den in der Aufklärung entwickelten Gedanken der Freiheit und der Souveränität der Bürger. Diese Ordnung wurde für Deutschland im Grundgesetz niedergelegt und ist das rechtliche Fundament jeder Republik.



.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen